Nachhaltige
PCT-Nationalisierungen

Bei Patentanmeldungen im Ausland können unterschiedliche Anmeldestrategien verfolgt werden. Eine sehr bewährte Strategie ist die PCT-Anmeldung.

Patentschutz

Patent Cooperation Treaty

Patentanmeldungen können gemäß des Patentzusammenarbeitsvertrags (Patent Cooperation Treaty, kurz: PCT) durchgeführt werden. Am PCT nehmen derzeit 155 Staaten teil. In den PCT-Vertragsstaaten kann die PCT-Anmeldung später nationalisiert werden.

Anmelder können durch eine PCT-Anmeldungen internationalen Schutz erhalten. Durch die Einleitung von nationalen Phasen werden die Patentanmeldungen in den jeweiligen Vertragsstaaten als nationale Anmeldungen weitergeführt.

155 Vertragsstaaten

In 155 Ländern kann die Patentanmeldung innerhalb einer bestimmten Frist nationalisiert werden. Der Anmelden kann frei wählen, in welchen Ländern Patentschutz gewünscht wird.

Zeitfaktor nutzen

Mittels der PCT-Anmeldestrategie kann die Internationalisierung zeitlich gestaffelt erfolgen. Diesen Zeitfaktor können Unternehmen nutzen, um z.B. Kosten ebenfalls zu zeitlich zu staffeln.

Prioritätsrecht

Bei Nachanmeldungen (sowohl im In- als auch im Ausland) kann das Prioritätsrecht angewandt werden. Dadurch erhalten die Nachanmeldungen den ursprünglichen Anmeldetag.

Jürgen Pierau

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Pierau

Patentanwalt

Dipl.-Ing. Elektro- und Informationstechnik

Mehr Informationen