Designschutz
Gegen Abmahnungen vorgehen.
Designs und Geschmacksmuster gelten als ungeprüfte Schutzrechte. Das bedeutet, dass das Amt die Designanmeldungen nicht auf die gesetzlichen Anforderungen (Neuheit und Eigenart) überprüft. Dies obliegt dem Anmelder bzw. dem beauftragten Patentanwalt.
Umso größer ist die Gefahr, dass Ihr Wettbewerber zwar ein (ungeprüftes) Designrecht hat, welches aber nicht schützt. Unberechtigte Abmahnungen, Unterlassungsaufforderungen, einstweilige Verfügungen sowie gerichtliche Klagen sind die Folge. Unsere Anwälte wissen, wie Sie dagegen vorgehen und Designverletzungen vorbeugen können.