Designverletzung

Ihr Unternehmen wird beschuldigt, bestehende Designrechte zu verletzen? Ihr Design wird von Wettbewerbern kopiert? In beiden Fällen sind Sie bei uns an der richtigen Stelle.

Designschutz

Gegen Abmahnungen vorgehen.

Designs und Geschmacksmuster gelten als ungeprüfte Schutzrechte. Das bedeutet, dass das Amt die Designanmeldungen nicht auf die gesetzlichen Anforderungen (Neuheit und Eigenart) überprüft. Dies obliegt dem Anmelder bzw. dem beauftragten Patentanwalt.

Umso größer ist die Gefahr, dass Ihr Wettbewerber zwar ein (ungeprüftes) Designrecht hat, welches aber nicht schützt. Unberechtigte Abmahnungen, Unterlassungsaufforderungen, einstweilige Verfügungen sowie gerichtliche Klagen sind die Folge. Unsere Anwälte wissen, wie Sie dagegen vorgehen und Designverletzungen vorbeugen können.

Fristgerecht

Oft sind die Antwortfristen auf Verletzungsvorwürfe sehr kurz. Wir sorgen für eine rasche Kommunikation mit der Gegenpartei.

Eingängige Prüfung

Unsere Patentanwälte prüfen, ob Schutzrechte von Dritten verletzt werden und geben Ihnen daraufhin fundierte Handlungsempfehlungen.

Gerichtliche Vertretung

Wir vertreten Sie bis hin zur letzten Instanz - egal ob Ihnen eine Designverletzung vorgeworfen wird oder Sie selbst aktiv gegen die Verletzung Ihrer Rechte vorgehen wollen.