Gebrauchsmusterverletzung

Unser Patentanwälte wissen genau, wie man gegen die Verletzung von Schutzrechten vorgehen kann.

Gebrauchsmusterschutz

Ansprüche
geltend machen

Gebrauchsmuster sichern Ihre Innovationen vor Wettbewerbern ab. Sollten Dritte Ihre Rechte verletzen, so gibt es verschiedene Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Neben dem Anspruch auf Unterlassung, können Sie Schadensersatz fordern.

Da Gebrauchsmuster ungeprüfte Schutzrechte sind, muss für ein Verletzungsverfahren der Rechtsbestand nachgewiesen werden. Hierzu recherchieren wir nach Stand der Technik, und fertigen ein Gutachten an.

Unterlassung beanspruchen

Sie haben das Recht, auf Unterlassung zu bestehen, wenn Ihr Gebrauchsmuster verletzt wird.

Schadensersatz
fordern

Bei finanziellen Verlusten durch eine Rechtsverletzung kann Schadens-ersatz geltend gemacht werden.

Löschung
veranlassen

Sie können gegnerische Gebrauchsmuster auf Antrag löschen lassen.

Jürgen Pierau

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Pierau

Patentanwalt

Dipl.-Ing. Elektro- und Informationstechnik

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