Gebrauchsmusteranmeldungen

In einige Fällen kann es sinnvoll sein, ein Gebrauchsmuster dem Patent vorzuziehen.

Patentschutz

Das „kleine Patent

Gebrauchsmuster schützen, genauso wie Patente, technische Innovationen. Dabei gibt es allerdings einige Unterschiede zwischen den beiden Schutzrechten. Ein Gebrauchsmuster hat z.B. eine Laufzeit von 10 anstatt 20 Jahren, und wird vom Patentamt nicht geprüft.

Darüber hinaus wird ein Gebrauchsmuster innerhalb weniger Wochen eingetragen. Die Erteilung eines Patentes erstreckt sich hingegen über mehrere Jahre. Es kann also durchaus sinnvoll sein, in einigen Fällen eine Gebrauchsmusteranmeldung vorzuziehen.

Schutz nach
kurzer Zeit

Das Patent- und Markenamt prüft lediglich die formalen Vorgaben. Daher ist ein Gebrauchsmuster innerhalb weniger Wochen eingetragen.

Fachliche
Prüfung

Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sein, können Dritte Ihr Schutzrecht angreifen. Wir prüfen Ihr Vorhaben auf Wunsch vorab.

Schutzdauer
von 10 Jahren

Mit der Gebrauchsmusteranmeldung ist Ihre Innovation 10 Jahre lang geschützt. Sie genießen während der gesamten Laufzeit die alleinigen Nutzungsrechte.