Patentschutz
Das „kleine Patent“
Gebrauchsmuster schützen, genauso wie Patente, technische Innovationen. Dabei gibt es allerdings einige Unterschiede zwischen den beiden Schutzrechten. Ein Gebrauchsmuster hat z.B. eine Laufzeit von 10 anstatt 20 Jahren, und wird vom Patentamt nicht geprüft.
Darüber hinaus wird ein Gebrauchsmuster innerhalb weniger Wochen eingetragen. Die Erteilung eines Patentes erstreckt sich hingegen über mehrere Jahre. Es kann also durchaus sinnvoll sein, in einigen Fällen eine Gebrauchsmusteranmeldung vorzuziehen.