Patentschutz
Nationalisierung Ihrer Europäischen Patente
Die EP Validierung setzt die erfolgreiche Erteilung des Europäischen Patentes voraus. Das EP Patent können Sie im weiteren Vorgehen in den Ländern validieren, in denen Sie wirtschaftlichen Einfluss ausüben. Verbunden mit der Validierung sind lokale Vertretungsübernahmen und Anspruchsübersetzungen in verschiedene Sprachen.
Bei der Validierung müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden, die das Europäische Patentamt und die gewählten Länder stellen. Zunächst erhält der Patentinhaber vom Amt eine Mitteilung nach Regel 71 (3), auf die er innerhalb von 4 Monaten reagieren muss.