Unkomplizierte EP-Validierung

Validieren Sie Ihr europäisches Patent in beliebig vielen Ländern. Wir übernehmen die strategische Beratung und die operative Umsetzung für einen umfangreichen internationalen Patentschutz.

Patentschutz

Nationalisierung Ihrer Europäischen Patente

Die EP Validierung setzt die erfolgreiche Erteilung des Europäischen Patentes voraus. Das EP Patent können Sie im weiteren Vorgehen in den Ländern validieren, in denen Sie wirtschaftlichen Einfluss ausüben. Verbunden mit der Validierung sind lokale Vertretungsübernahmen und Anspruchsübersetzungen in verschiedene Sprachen.

Bei der Validierung müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt werden, die das Europäische Patentamt und die gewählten Länder stellen. Zunächst erhält der Patentinhaber vom Amt eine Mitteilung nach Regel 71 (3), auf die er innerhalb von 4 Monaten reagieren muss.

Alle Formalitäten im Blick

Das Europäische Patentamt stellt verschiedene Anforderungen, die fristgetreu erfüllt werden müssen. Wir kümmern uns um die Amtskommunikation und fristgerechte Behandlung.

Vertretungsübernahme

Möchten Sie den Patentschutz international beanspruchen, so benötigen Sie in jedem Land einen gerichtlichen Vertreter. Mit unserem Partnernetzwerk erleichtern wir Ihnen diesen Prozess.

Strategische Beratung

Eine klare patentrechtliche Strategie ist die Basis von internationalem Erfolg. Nutzen Sie die Expertise unserer Patentanwälte und lassen Sie sich beraten.

Stefan Schinkinger

Ihr Ansprechpartner

Stefan Schinkinger

Patentanwalt

Dr. rer. nat., M.A. (UT Austin) Physik

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